Mit einem Elektroschocker kann man sich wirksam vor Angriffen, Vergewaltigungen und körperlicher Gewalt schützen.
Die Zahl der Überfälle steigt und daher wird ein effektiver Selbstschutz immer wichtiger. Ein Elektroschocker mit der PTB Kennzeichnung darf man legal bei sich tragen. Solch ein Gerät schützt einen in Notfällen und ist besonders bei Frauen sehr beliebt. Es verursacht beim Angreifer folgende Wirkungen:
- 1 bis 2 Sekunden: Ein kurzer Schlag, der dem Angreifer einen Muskelkrampf und Schrecken verursacht.
- 1 bis 3 Sekunden: Ein mittlerer Schlag, der beim Angreifer eine seelische Erschütterung und einen Schock verursacht. Er könnte auch zu einem Sturz des Angreifers führen (Wobei dieser dann unmittelbar wieder aufstehen kann).
- 4 bis 5 Sekunden: Ein voller Schlag, der dem Angreifer einen Verlust der Orientierung und einen Schock für einige Minuten verursacht.
Der integrierte Sicherungsstift bietet eine zusätzliche Sicherheit: Sobald einem das Gerät aus der Hand gerissen wird, kann es nicht gegen einen eingesetzt werden. Steckt man den Stift wieder ein, ist es wieder einsatzbereit.
Die Entladezeit bei diesem Gerät beträgt entsprechend den PTB Vorschriften maximal zehn Sekunden. Danach schaltet das Gerät automatisch ab. Es kann dann frühestens nach zwei Sekunden durch Loslassen und erneutem Betätigen der Taste aktiviert werden.
So wird der Elektroschocker benutzt:
- Vor Benutzung des Elektroschockers stecken Sie Ihre Hand durch die Handschlaufe und nehmen das Gerät fest in den Griff.
- Schalten Sie den Sicherheitsschalter mit dem Daumen in die Position ON um und drücken Sie den Auslöser.
- Berühren Sie mit den zwei äußeren Kontaktelektroden einen beliebigen Körperteil des Angreifers. Die empfindlichsten Körperpartien sind jedoch die Schultern, Gelenke, die Bauchpartie, Weichteile, Schenkel und Lenden.
Man sollte das Gerät im Ernstfall nicht zeigen oder damit drohen, sondern den Überraschungseffekt zu nutzen. Dann kann sich der Angreifer nicht darauf einstellen und der Schockeffekt wirkt stärker.
Mit der notwendigen PTB Kennzeichnung sind solche Geräte in Deutschland freiverkäuflich ab 18 Jahren.
Alle Geräte ohne diese Kennzeichnung sind laut dem nachfolgenden Urteil nicht zugelassen. Solche Geräte dürfen nur noch besessen oder bei sich getragen werden, wenn man nachweisen kann, dass man sie vor dem 1. Januar 2011 erworben hat.
Elektroschocker ohne Prüfzeichen ab 2011 verboten
Elektroimpulsgeräte, auch Elektroschocker genannt, sind ab dem 01.01.2011 endgültig verboten, wenn sie nicht das erforderliche amtliche Prüfzeichen tragen.
Diese Neureglung wurde vom Bundeskriminalamt in einer Allgemeinverfügung über den Umgang mit Elektroimpulsgeräten vom Dezember 2010 rechtsverbindlich getroffen.
Die Elektroimpulsgeräte sind bereits seit dem 01.04.2003 grundsätzlich als verbotene Waffen eingestuft, der Umgang mit ihnen wurde jedoch vom Bundeskriminalamt bis zum 31.12.2010 gestattet. Ab dem 01.01.2011 ist nur noch der Umgang mit Elektroimpulsgeräten, die ein Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tragen, erlaubt.
Gemäß der Neuregelung wird ab dem 01.01.2011 den derzeitigen privaten Besitzern der Geräte ohne Prüfzeichen nur noch der Besitz gestattet. Diese Berechtigung gilt jedoch nur für die eigene Wohnung, wenn die sichere Aufbewahrung des Gerätes gewährleistet ist, so dass keine unberechtigten Personen Zugriff auf das verbotene Elektroimpulsgerät haben.
Außerdem müssen die Besitzer nachweisen können, dass sie ihr Gerät vor dem 01.01.2011 erworben haben. Ein Verlust des Elektroimpulsgerätes ist dem Bundeskriminalamt, SO 11, 65173 Wiesbaden, unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Das Führen solcher Elektroimpulsgeräte auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist ab dem 01.01.2011 untersagt. Für alle anderen Arten des Umgangs, insbesondere des Überlassens an Dritte, ist die vorherige Genehmigung des Bundeskriminalamtes erforderlich. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.
Ohne vorherige Genehmigung durch das BKA ist nur die Abgabe der verbotenen Elektroimpulsgeräte an Polizei und Waffenbehörden möglich. Hierzu sind die Geräte in einem verschlossenen Behältnis zur Abgabe zu transportieren.
Schützen Sie sich wirksam vor Angriffen, Vergewaltigungen und körperlicher Gewalt. Die Zahl der Überfälle steigt und daher wird ein effektiver Selbstschutz immer wichtiger. Dieses Elektroschockgerät mit 500.000 Volt schützt Sie in Notfällen. Es verursacht beim Angreifer folgende Wirkungen:
1 bis 2 Sekunden: Ein kurzer Schlag, der beim Angreifer einen Muskelkrampf und Schrecken verursacht.
1 bis 3 Sekunden: Ein mittlerer Schlag, der beim Angreifer eine seelische Erschütterung und einen Schock verursacht. Er könnte auch zu einem Sturz des Angreifers führen (wobei dieser dann unmittelbar wieder aufstehen kann).
4 bis 5 Sekunden: Ein voller Schlag, der beim Angreifer einen Verlust der Orientierung und für einige Minuten einen Schock verursacht.
Der integrierte Sicherungsstift bietet eine zusätzliche Sicherheit: Sobald Ihnen das Gerät aus der Hand gerissen wird, kann es nicht gegen Sie eingesetzt werden. Stecken Sie den Stift wieder ein, ist es wieder einsatzbereit.
Entsprechend den PTB-Vorschriften beträgt die Entladezeit bei diesem Gerät maximal 10 Sekunden. Danach schaltet das Gerät automatisch ab. Es kann dann frühestens nach 2 Sekunden durch Loslassen und erneutes Betätigen der Taste aktiviert werden.
Der Power Max wird inklusive zweier hochwertiger 9-V-Block-Alkali-Batterien geliefert. Mittels des beigefügten Gürtelclips kann der Elektroschocker am Gürtel befestigt werden. Dieser Elektroschocker verfügt über die in Deutschland notwendige PTB-Kennzeichnung.
Elektroschocker Lady Power 200.000 V
Ein Elektroschocker eignet sich ideal zur Selbstverteidigung und zum Selbstschutz. Schützen Sie sich mit dem Lady Power vor Belästigung, Überfall, Vergewaltigung und Angriff.
Der Elektroschocker Lady Power bietet Ihnen doppelte Sicherheit. Er verfügt über einen Ein- und Ausschalter und ist zusätzlich mit einer Handschlaufe gesichert. Wird Ihnen der Elektroschocker entrissen, löst sich der an der Handschlaufe befestigte Sicherungsstift aus dem Gerät und er ist funktionsunfähig. Er kann also nicht gegen Sie selbst eingesetzt werden. Sobald Sie den Sicherungsstift zurück in das Gerät stecken, ist es wieder einsatzbereit.
Bei Bedarf kann der Elektroschocker auch am Gürtel befestigt werden.
Dieser Elektroschocker hat die in Deutschland notwendige PTB Kennzeichnung (Physikalisch Technische Bundesanstalt) und ist somit freiverkäuflich ab 18 Jahren.
Der Elektroschocker wird inkl. einer hochwertigen 9-V-Block-Energizer-Alkali-Batterie geliefert.
Gewicht: 215 g
Maße: 165 × 60 × 28 mm (L × B × H)
Spannung: 200.000 V